BImSchV
Die Ofen-Abwrackpläne der Bundesregierung
Die Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) sieht in zwei Stufen eine Verschärfung der Emissionsanforderungen für Einzelraumfeuerstätten vor.
Altanlagen müssen nachgerüstet bzw. modernisiert werden.
Neue Umweltvorschriften für alte Öfen und Kamine
Wir informieren Sie über emissionsarme Heizeinsätze, die den neuen Richtlinien entsprechen.
Bis zum 31.03.2019 erhalten Sie von uns 50,-- € für Ihren alten Kachelofeneinsatz